Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) schloss sich am Dienstag der ablehnenden Haltung ihrer Schwesterkommission an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Ausgangslage ist komplex: Geht es nach den Staatspolitischen Kommissionen (SPK), soll das neu ausgehandelte EU-Vertragspaket soll mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden. Das soll im Wesentlichen ermöglichen, das Paket dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Damit müssten Volk und Stände den Verträgen zustimmen.
SPKs kontra APKs
Die SPK des Ständerates hat für eine Initiative mit diesem Inhalt grünes Licht von der Schwesterkommission des Nationalrats erhalten. Damit nicht einverstanden sind die Aussenpolitischen Kommissionen. Die Ständeratskommission (APK-S) fand, das EU-Paket erfülle die Voraussetzungen für das obligatorische Referendum nicht.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) entschied sich ebenfalls gegen eine Unterstellung unter das Ständemehr. Mit 15 zu 9 Stimmen lehnte sie die Übergangs-Verfassungsbestimmung als unnötig ab, wie die Parlamentsdienste schrieben. Entsprechend stellt sie sich gegen die Initiative der SPK-S.
Den von den SPK geltend gemachten Widerspruch zwischen dem EU-Paket und dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung sieht die Mehrheit der APK-N nicht. Auch eine neue verfassungsrechtliche Regelung von Völkerrecht und Landesrecht sei nicht angezeigt.
Die Minderheit der APK-N hingegen unterstützt die Initiative der SPK des Ständerats. Aufgrund der Tragweite des Pakets sei die verlangte Verfassungsänderung zwingend nötig, befand sie laut der Mitteilung.
Diskussion um Zuständigkeit
Dem Entscheid über den Verfassungsartikel vorangegangen war in der APK-N eine Diskussion zur Frage, ob die SPK oder die APK für die Vorprüfung der Initiative der SPK-S zuständig sei. Die SPK-N hat das Vorgehen der ständerätlichen Schwesterkommission gutgeheissen.
Die APK allerdings hielt fest, sie sei vom Ratsbüro als für die Initiative zuständig bestimmt worden. Eine Minderheit hielt indes die SPK für rechtmässig zuständig und lehnte deshalb die materielle Vorprüfung der Initiative durch die APK ab.
Die SPK des Nationalrates betrachtet sich - als Schwesterkommission der SPK-S - als zuständig für die Initiative. Und um sicherzustellen, dass die Verfassungsbestimmung ausgearbeitet werden reichte sie eine eigene, gleich lautende Initiative ein.
(AWP)
