Gemäss dem Walliser Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB) darf ein Minderjähriger unter 16 Jahren nach 22.00 Uhr keine Bar besuchen, ausser in Begleitung eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vertreters. Dies bestätigte die Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
«Ich bin nicht in der Lage zu sagen, ob diese Personen begleitet waren.» Von 20 in der Silvesternacht ums Leben gekommenen Minderjährigen hatten acht ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Auch die Entscheidung, die Betreiber nicht vorbeugend in Haft zu nehmen, sorgte zuletzt für Gesprächsstoff. «Es gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass sie sich der Justiz entziehen wollen», betonte Pilloud. «Sollten Hinweise auftauchen, die das Gegenteil belegen, könnten wir sie in Haft nehmen.»
Sie erinnerte ausserdem daran, dass nur natürliche Personen als beschuldigt gelten können und nicht eine Einheit wie beispielsweise eine Gemeinde.
(AWP)