Die CNIL hielt es ausserdem für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken für alle Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren. Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können. Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde ausserdem, dass Beschäftigte und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden./evs/DP/jha
(AWP)