Das Freiburger Kantonsgericht befand den Mann im März 2023 der qualifizierten Veruntreuung, der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung für schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des ehemaligen Anlageberaters gutgeheissen. Er beantragte einen Freispruch vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit einer Stiftung, die sieben Millionen Franken in einen seiner Fonds investiert hatte.
Berater ohne Vollmacht
Wie das höchste Schweizer Gericht festhält, war der Beschwerdeführer bei der betreffenden Stiftung nur als Berater tätig. Er habe nicht über die Vollmachten verfügt, um eigenständig Transaktionen zu tätigen. Die Verfügungsmacht ist jedoch eines der Elemente, das bei der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllt sein muss. Die Vorinstanz muss nun die Strafe für die anderen begangenen Delikte neu bemessen.
Auch die Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks vertraute dem Beschwerdeführer rund 20 Millionen Franken an und verlor die Gelder. Die zwölf Ex-Stiftungsratsmitglieder der konkursiten Pensionskasse haften für diese Summe, weil sie die Anlagestrategie des Anlageberaters nicht überprüft hatten. (Urteil 7B_109/2023 vom 3.3.2026)
(AWP)
