Das Amtsgericht wird nun prüfen, ob der von Denkhaus erstellte Insolvenzplan den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Darin muss der Jurist aufzeigen, wie die Warenhauskette saniert und künftig wieder rentabel betrieben werden kann. Zuletzt war bekannt geworden, dass 16 der 92 Filialen Ende August schliessen müssen.

Der Insolvenzplan ist ein Vertrag zwischen Unternehmen und Gläubigern - also all denjenigen, denen Galeria Geld schuldet. Dazu zählen unter anderem Lieferanten, Vermieter und die Bundesagentur für Arbeit, die Insolvenzgeld an die Beschäftigten zahlte. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 14. Mai anmelden. Wie viel Prozent davon sie nach Abschluss des Verfahrens zurückerhalten, ist im Plan geregelt. Denkhaus hatte zuletzt von einer einstelligen Quote gesprochen. Das hiesse: Weniger als zehn Prozent des geschuldeten Geldes ginge an die Gläubiger zurück.

Im Insolvenzplan ist auch festgelegt, dass ein Konsortium aus der US-Investmentgesellschaft NRDC und der Beteiligungsfirma BB Kapital SA des Unternehmers Bernd Beetz Galeria übernehmen soll. Die zwischen ihnen und dem Handelskonzern geschlossene Vereinbarung kommt jedoch nur unter anderem dann zustande, wenn die Gläubiger den Insolvenzplan am 28. Mai annehmen und dieser anschliessend vom Gericht erneut bestätigt wird. Bis Ende Juli will Denkhaus das Unternehmen an die neuen Eigner übergeben./cr/DP/jha

(AWP)