Es sei bei der Abstimmung nicht um allfällige Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie etwa die Einführung einer Maskenpflicht in bestimmten Situationen gegangen. Solche - zunehmend unwahrscheinlichen - Massnahmen lägen in der normalen Lage in der Kompetenz der Kanton, teilte die GDK am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Das Coronavirus bleibe unberechenbar. Für die meisten Menschen in der Schweiz habe Covid-19 viel von seinem Schrecken verloren. Insbesondere bei besonders gefährdeten Personen führe das Coronavirus aber weiterhin zu schweren Krankheitsverläufen, so die GDK. Vor allem diesen Menschen diene die Verlängerung bestimmter Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024.