Die Verordnung wird an die neue europäische Maschinenverordnung angepasst, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Diese umfasst neue Technologien wie maschinelles Lernen und Robotik. Neu werden sechs Maschinenkategorien einer Konformitätsbewertung unterstehen. Als Beispiel nennt der Bundesrat Hebebühnen für Fahrzeuge.
Durch die Revision der Maschinenverordnung ist die Gleichwertigkeit zwischen Schweizer und EU-Recht hergestellt. Damit kann eine Aktualisierung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen erfolgen.
Beim Maschinenexport ist die EU mit einem Anteil von fünfzig Prozent die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz vor den USA und China.
(AWP)