Die Landesregierung hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug. In der Vernehmlassung hatten sich nur die SVP sowie vereinzelte Kantone ablehnend zur Vorlage geäussert.
Gemäss dieser sollen erwerbstätige Schutzbedürftige aus der Ukraine künftig den Kanton wechseln können, um so Arbeitsstellen in der ganzen Schweiz annehmen zu können. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Betroffenen sozialhilfeunabhängig sind, das Arbeitsverhältnis seit mindestens einem Jahr besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitswegs oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist.
Arbeitslose mit Schutzstatus S sollen neu auch bei öffentlichen Arbeitsvermittlungen angemeldet werden müssen. Die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit soll in eine einfache Meldepflicht umgewandelt werden. Dies baue administrative Hürden ab, schreibt der Bundesrat. Eine solche Meldepflicht gilt bereits heute für stellenlose anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen.
Dass mehr Ukrainerinnen und Ukrainer eine Erwerbsarbeit aufnehmen, ist seit Längerem ein Ziel des Bundesrats. Von den 2022 Eingereisten hatten Ende 2025 46 Prozent eine Stelle. Im Mai 2025 hatte der Bundesrat 50 Prozent als Ziel gesetzt. Von allen Personen mit Schutzstatus S waren 36 Prozent erwerbstätig.
Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können unter anderem eine Arbeit aufnehmen. Ein ordentliches Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen.
mk/
(AWP)
