Zwar konnten Russen, die aus Angst vor politischer Verfolgung ausgereist sind, schon bisher für einige Rechtsverstösse durch die Beschlagnahmung von Vermögen bestraft werden. Das neue Gesetz weitet diese Möglichkeiten deutlich aus, weil der Tatbestand des Verstosses gegen russische Interessen laut Experten beliebig ausgelegt werden kann. Kritiker sehen das Gesetz als weiteren Versuch, besonders vermögende Kremlkritiker mundtot zu machen.
Duma-Chef will kremlkritische Russen im Ausland bestrafen
Insgesamt gebe es 13 neue Tatbestände, bei denen das Vermögen ausgewanderter Russen beschlagnahmt werden könne, sagte Duma-Chef Wjatscheslaw Wolodin. Als Beispiele nannte er die Beleidigung russischer Offiziere und Soldaten sowie Aufrufe zu Extremismus und Terror. Wolodin fordert schon seit Jahren, kritische Russen, die «abgehauen» sind und sich im Ausland in Sicherheit glauben, zu bestrafen.
«Wir haben heute ein föderales Gesetz verabschiedet, das dem Schutz unseres Landes dient», behauptete Wolodin. Es geht demnach ausserdem um Rechtsverstösse wie die Anstiftung zu Hass oder Feindseligkeit sowie öffentliche Aufrufe zu Handlungen, die auf die Verletzung der territorialen Integrität Russlands abzielen.
Schon bisher konnten Russen, die als sogenannte ausländische Agenten eingestuft sind und gegen damit verbundene Pflichten verstossen oder für unerwünschte Organisationen arbeiten, den Zugriff auf ihr Vermögen verlieren. «Das neue Gesetz tritt am 1. September in Kraft. Drei Monate werden sie jetzt alles schnell verkaufen», meine der kremlnahe Politologe Sergej Markow über Russen im Ausland. «Man sagt nun denen, die weggegangen sind, kommt nie mehr zurück.»/mau/DP/men
(AWP)
