Hintergrund ist die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Fahrzeugen der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen. Bereits im Dezember 2018 hatte Knaus Tabbert mitgeteilt, dass diesbezüglich ermittelt werde und den Behörden Kooperation zugesichert. Dies sei von der Staatsanwaltschaft bei der Bemessung der Geldbusse zugunsten der Gesellschaft berücksichtigt worden, hiess es.
Das Unternehmen habe mit Blick auf das Bussgeld bereits eine Rückstellung gebildet und erwartet nach eigenen Angaben insofern keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025. Die Geldzahlung soll im ersten Quartal 2026 erfolgen./fuw/DP/he
(AWP)