Der Arzt wurde bereits 2005 verpflichtet, den Krankenversicherern rund 380'000 Frankenn zurückzuerstatten, weil er in den Jahren 2000 bis 2003 bei seinen Behandlungen gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstossen hatte.

2018 wurde er zudem wegen qualifizierten Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Praxis verurteilt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Ab 2020 reichten 18 von Santésuisse vertretene Versicherer Beschwerden beim Versicherungsschiedsgericht des Kantons Genf ein. Mit Entscheid vom Juli 2023 verurteilte dieses Gericht den Arzt zur Rückerstattung von 569'000 Franken. Zudem verhängte es ein zweijähriges Berufsausübungsverbot zu Lasten der Krankenversicherungen.

Ausschluss von Wiederholungstätern

Das Bundesgericht trat in Bezug auf die Höhe des Betrags nicht auf die Beschwerde des Mannes ein und wies sie beim Verbot, zu Lasten der Krankenkassen zu arbeiten, ab. Der Mann argumentierte, dass gewisse Forderungen verjährt seien und teilweise eine aussergerichtliche Lösung gefunden worden sei.

Das Bundesgericht stützt die Sicht des Schiedsgerichts, dass der Arzt gemäss Krankenversicherungsgesetz als Wiederholungstäter zu betrachten ist. Das Gesetz erlaube den Ausschluss von der Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in solchen Fällen.

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(AWP)