Das geht aus Mitteilungen der Beschwerdeführenden und der Morgeten Solar AG vom Freitag hervor. Diese möchte an der Südflanke des Bürgle eine Photovoltaikanlage von rund 7,5 Hektaren realisieren.

Die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gab Anfang Oktober grünes Licht für die Baubewilligung der Anlage und lehnte die Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz, des Schweizer Alpen-Club und der Organisation Mountain Wilderness ab.

Die Beschwerdeführenden monieren unter anderem, dass das Projekt bewilligt worden sei, obschon der Stromanschluss der Anlage noch gar nicht geplant sei. Dies wäre aber für Anlagen, die im Rahmen des Solarexpress des Bundes entstehen, gesetzliche Vorschrift.

«Mit der Erteilung der Baubewilligung missachtet der Kanton geltendes Recht. Deshalb gelangen wir an das Verwaltungsgericht», wird Rahel Marti, Co-Geschäftsleiterin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, in der Mitteilung zitiert. Die Bauherrschaft solle zuerst, wie gesetzlich vorgeschrieben, das Projekt und den Umweltverträglichkeitsbericht für alle Anlagenteile vervollständigen. Erst dann könnten die Gesuche neu beurteilt und koordiniert geprüft werden.

Morgeten Solar will ihre Detailplanung und das Wildmonitoring fortsetzen, wie die Gesellschaft mitteilte. Sie zeigte sich am Freitag zuversichtlich, dass sie die Vorgaben erfüllt und das Projekt realisiert werden kann. Die Beschwerde werde höchstens eine zeitliche Verzögerung nach sich ziehen.

(AWP)