Ford Credit hat in der Zeit von 2006 bis 2014 mit anderen Firmen Informationen zu Zinssätzen, Restwerten und Gebühren zum Automobilleasing ausgetauscht. Man einigte sich zudem bezüglich der Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf ein gemeinsames Vorgehen und eine einheitlich festgesetzte Gebühr. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Das Verfahren eröffnete die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) auf der Basis einer Selbstanzeige von Mercedes-Benz Financial Services im November 2013. Gebüsst wurden in der Folge diverse Firmen. Die höchste Strafe entfiel seinerzeit mit 8,5 Millionen Franken auf die Amag Leasing.
Neben der Sanktion muss Ford Credit die Verfahrenskosten von über 300'000 Franken tragen. Das Unternehmen hatte vor Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Verfügung der Weko verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-4024/2021 vom 6.10.2025)
(AWP)