Mit einem weiteren am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgericht müssen sechs Bauunternehmen aus dem Kanton Bern wegen einer Absprache bei der Herstellung von Asphaltmaterial für den Strassenbau Sanktionen von total 272'000 Franken zahlen. Zudem wurde das BERAG Belagslieferwerk in Rubigen mit einer Busse über 1,5 Millionen Franken belegt.
Die Unternehmen sind Aktionärinnen der BERAG. Sie haben sich vertraglich dazu verpflichtet, im Einzugsgebiet des Werks in Rubigen keine Anlage für die Herstellung von Asphaltmischungen zu betreiben oder sich an einer solchen zu beteiligen. Bei einem Austritt aus der Verpflichtung sieht der Vertrag vor, dass die jeweilige Firma ihre Anteile den verbleibenden Aktionären anbieten muss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits gestern mehrere Urteile im Zusammenhang mit den Absprachen der Bauunternehmen veröffentlicht. Es hat in allen Fällen die Beschwerden der Firmen abgewiesen.
Lange Dauer
Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) büsste im Dezember 2021 17 Parteien. Sie stellte fest, dass die Vereinbarung eine unzulässige Wettbewerbsabrede sei, die bis im Jahr 2016 Bestand gehabt habe und der Wettbewerb damit erheblich beeinträchtigt worden sei. Der Vertrag wurde 1976 begründet, wobei nicht alle Firmen von Beginn weg Aktionärinnen waren.
Bei fünf Firmen wurde das Verfahren dann eingestellt, mit fünf weiteren konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Dies entscheide sind rechtskräftig. Die restlichen Unternehmen können die Urteile des Bundesverwaltungsgericht beim Bundesgericht anfechten.
(AWP)
