«Der Kaufvertrag zwischen der Fridolin Medien AG - einer Tochtergesellschaft von Somedia - und der bisherigen Eigentümerin kann vollzogen werden», teilte das Medienhaus am Samstag mit. Laut Somedia begründet das Obergericht die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung damit, dass die Erfolgsaussichten der Beschwerde als gering eingeschätzt werden.

Die Aufschiebende Wirkung der Beschwerde vor dem Glarner Verwaltungsgericht hatte die bereits gerichtlich abgesegnete Übernahme der Glarner Traditionszeitung durch das Bündner Medienhaus blockiert. Die Beschwerde stammt aus dem Kreis des ehemaligen Fridolin-Geschäftsführers und dessen Partnern. Sie wollen den «Fridolin» ebenfalls.

(AWP)