Ein Gericht hatte Le Pen Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten - anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegte. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.

Le Pen bangt um Präsidentschaftskandidatur

Le Pen hatte den Gerichtshof angerufen, weil sie angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit nicht in der Lage wäre, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Darin sah sie die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue.

Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten - für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann./evs/DP/men

(AWP)