Die gezielte Umsetzung stelle die Einhaltung der Mindestbesteuerung in der Schweiz sicher und schütze die betroffenen Unternehmen vor Zusatzbesteuerung und bürokratischen Steuerverfahren im Ausland, schrieb der Schweizerische Gewerbeverband (SGB) in einer Mitteilung.

Der Verband erinnerte auch daran, dass sich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch den Mindeststeuersatz nichts ändere. Er betonte zudem, dass von einer attraktiven Steuerpolitik letztlich die ganze Bevölkerung profitiere.