Das Problem der «antigewerkschaftlichen Kündigungen» müsse man in Griff bekommen, teilte die Gewerkschaft anschliessend in einer Mitteilung mit. Allein im letzten Jahr seien in der Schweiz 21 Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen dokumentiert. In Wirklichkeit dürften es aber noch viel mehr sein.

Die hiesige Gesetzgebung hält nach Ansicht der Gewerkschaft die Arbeitgeber nicht ausreichend davon ab, Personalvertreterinnen und -vertreter oder Whistleblower zu entlassen. Doch auch ältere, schwangere und kranke Arbeitnehmende seien vor Kündigungen ungenügend geschützt.

Bereits 2003 reichten Schweizer Gewerkschaften nach eigenen Angaben aus diesem Grund eine Beschwerde bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein. 2006 habe die IAO diese Beschwerde genehmigt und die Schweiz aufgefordert, ihre Gesetzgebung anzupassen, da sie als unzureichend erachtet wurde. 2019 habe die IAO die Schweiz auf die schwarze Liste der Länder gesetzt wurde, die die Gewerkschaftsfreiheit nicht respektierten.

Unia erinnerte daran, dass Wirtschaftsminister Parmelin 2019 einen tripartiten Vermittlungsprozess zwischen Bund, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingeleitet habe, um eine valable Lösung zu definieren. Im November 2023 habe Parmelin allerdings «einseitig und aus unerklärlichen Gründen» den Prozess suspendiert. Für die Unia ist das nicht akzeptabel, denn es bestehe dringender Handlungsbedarf.

(AWP)