«Sie sind Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient», schreibt der SGB in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen flankierenden Massnahmen sei schliesslich ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden der Schweiz, heisst es.
Travailsuisse verlangt die parlamentarische Zustimmung zu den 14 flankierenden innenpolitischen Massnahmen. Diese würden den Lohnschutz modernisieren und sichern. Zudem begrenzten die Massnahmen die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf ein Minimum.
Das vorgesehene Stromabkommen lehnt der Gewerkschaftsbund ab, Travailsuisse verlangt Nachbesserungen. Der SGB befürchtet, die damit verbundene Strommarktöffnung gefährde eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung müsse deshalb eine öffentliche Aufgabe bleiben.
Travailsuisse beurteilt die Umsetzung des Stromabkommens kritisch. Um die Marktöffnung zu unterstützen, fordert der Verband einen stärkeren Schutz des Personals bei den Stromunternehmen. Dadurch liessen sich die Veränderungen begleiten und negative Auswirkungen verhindern. Zudem brauche es weiterhin eine regulierte Grundversorgung, wie sie der Bundesrat vorsehe.
Der Gewerkschaftsbund fordert im weiteren, dass das Vertragspaket wie bisher üblich dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Bei den Bilateralen III handle es sich nicht um einen neuen Staatsvertrag, sondern um eine Weiterentwicklung. Diese unterstehe wie bisher üblich dem fakultativen und nicht dem obligatorischen Referendum.
(AWP)