Kurz nach Handelsbeginn stand sie 5,5 Prozent im Minus und sackte damit in die Nähe ihres bislang tiefsten Niveaus 2026. Seit Jahresbeginn steht damit nun ein kleines Minus. In den vergangenen 12 Monaten hat sie aber zumindest um knapp zwei Drittel verteuert, nachdem vor rund einem Jahr ein mehrjähriges Tief bei unter 19 Euro je Anteilsschein erreicht war. Zuletzt kostete eine Aktie deutlich erholter als zum Handelsstart 37,17 Euro.

Der Supreme Court habe erwartungsgemäss mit vielen Fragen ein breites Spektrum abgedeckt, notierte UBS-Analyst Matthew Weston. Bei seinem Barclays-Kollegen Charles Pitman-King haben einige Fragen der Juristen für Optimismus gesorgt. Insgesamt sieht er seine positive Einschätzung des Weges aus den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten bestätigt.

Laut dem JPMorgan-Experten Richard Vosser ist Ende Juni mit der Entscheidung des Gerichts zu rechnen. Sie habe Signalwirkung für etwa 80 Prozent der anhängigen Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, schrieb er und erinnert daran, dass Kläger noch bis 4. Juni die Möglichkeit hätten, sich einem Milliarden-Vergleich anzuschliessen.

Die US-Regierung und Bayer hätten überzeugend dargelegt, dass Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten, die sich von dem durch die US-Umweltbehörde genehmigten Produktlabel unterscheiden, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an Bundesrecht hielten.

Aus den Fragen der Richter in der Anhörung ergab sich allerdings ein gemischtes Bild. So äusserte sich Brett Kavanaugh dahingehend, dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen.

Bayer macht sich Hoffnung, dass ein positives Grundsatzurteil im Fall «Durnell» dabei helfen könnte, das teure Thema in absehbarer Zeit abschliessen zu können. «Ein Urteil zugunsten des Unternehmens würde die nötige regulatorische Klarheit bringen, um in den USA zugelassene und neue Produkte für Landwirte und Verbraucher auf den Markt zu bringen», hiess es in der Mitteilung vom Montag entsprechend abschliessend.

Die Richter müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Damit wären keine Warnhinweise notwendig, weil die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sieht, wenn es entsprechend der Vorschriften angewendet wird.

Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre, und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer wählte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen. Experten rechnen mit einem Urteil bis Ende Juni, da um diesem Zeitraum herum die aktuelle Sitzungsperiode des US Supreme Court endet./lew/err/stk

(AWP)