Deutschlands oberste Wettbewerbshüter wollen dem Konzern verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant, das das Unternehmen Fahrzeugherstellern grundsätzlich nur zusammen anbietet.
Im Kartellverfahren wollte das Amt Teile der Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten - darunter der Karten-Spezialist TomTom - offenlegen, damit diese zu den wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. Google beanstandete dies./kre/DP/jha
(AWP)