Die Kommission begrüsste ebenfalls die Zusage des Bundesrates, die Zahl bestimmter Mitarbeitenden des BAZG vor dem Inkrafttreten der Revision des Zollgesetzes nicht merklich zu erhöhen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Dabei handelt es sich um Personal, das mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, Waffe und Uniform trägt und Zugang zu sensiblen Daten hat.
Die Gesetzesrevision sei derzeit immer noch im Gange. "Genauso wie der Handlungsspielraum des Gesetzgebers nicht durch eine frühzeitige Umsetzung von Massnahmen eingeschränkt werden darf, muss der Bundesrat bei der Planung von Reorganisationen den notwendigen gesetzlichen Rahmen und die Fristen für die Inkraftsetzung rechtzeitig berücksichtigen", hiess es weiter.
Laut Mitteilung erwartet die GPK-S vom Bundesrat, dass "die notwendigen gesetzlichen Anpassungen künftig rechtzeitig eingeleitet werden", wie das die Kommission bereits früher festgestellt hat. Zudem fordere sie weiterhin, dass die Aufsichtskommissionen künftig über umfangreiche Reorganisationsmassnahmen proaktiv zu informieren seien, damit diese von der Bundesversammlung angemessen begleitet werden könnten, hiess es weiter.
Die GPK-S will sich gemäss Mitteilung in rund zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle über die Erfahrung mit der Reorganisation informieren lassen.
Der Bundesrat hatte 2019 entschieden, dass Zollbeamtinnen und Grenzwächter künftig den selben Job haben sollen. Ziel ist es, das alle Mitarbeitenden für die Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln ausgebildet werden. Teil des Plans ist, dass auch die bisherigen zivilen Zollfachleute Uniform tragen und bewaffnet werden. Im Rahmen der Reform wurde die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in "Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit" (BAZG) umbenannt.