Aufgrund der Unzufriedenheit mit dem Kanton Graubünden ist die Bürgergemeinde Roveredo Ende März in einen Bummelstreik getreten. Das bedeutet: Einbürgerungsgesuche werden nur noch langsam bearbeitet. Die Zeitung «NZZ am Sonntag» berichtete, dass der Kanton darauf mit einem Brief reagierte und eine Zwangsverwaltung der Bürgergemeinde androhte.
Der Bündner Regierungsrat Peter Peyer bestätigte bei einem Medienanlass am Mittwoch, dass ein solcher Brief versandt wurde. Allerdings relativierte er den Inhalt des Briefes. Das Amt für Migration und Zivilrecht habe darin bekanntgegeben, dass es Anfang Mai gegen die Bürgergemeinde Roveredo aufsichtsrechtliche Abklärungen eingeleitet habe.
Bürgergemeinde muss Stellung nehmen
Die Bürgergemeinde müsse nun innert zehn Tagen dazu Stellung nehmen, wie sie mit dem Bummelstreik das geltende Recht einhalten wolle. Denn, wenn eine Behörde ein Verfahren bewusst verzögere, verletze sie die Rechte der Antragsteller, so Peyer.
John Peider Arquint vom Amt für Migration und Zivilrecht bezeichnete diese Zwangsverwaltung - die Einsetzung eines Kommissärs für die Bürgergemeinde als «schärfste Massnahme». Diese müsse von der Gesamtregierung beschlossen werden. Doch so weit ist man gemäss Peyer noch nicht.
«Bummelstreik nicht spürbar»
Peyer hielt nämlich auch fest: «Von diesem öffentlich angekündigten Bummelstreik ist beim Amt für Migration und Zivilrecht derzeit nichts spürbar.» Es seien inzwischen aus Roveredo mehrere schon länger hängige Dossiers in Chur eingetroffen.
Der SP-Regierungsrat betonte aber auch, dass man die Sorgen und Ängste Ernst nehme und verstehen wolle. Aktuell laufe deshalb die Terminsuche für ein Treffen mit der Behörde.
Und: Am 28. Mai findet zudem im Misox ein Austausch zum Thema Organisierte Kriminalität zwischen den vom Thema betroffenen kantonalen Dienststellen und den Gemeindebehörden statt. Konkret werden gemäss Peyer seitens des Kantons das Amt für Migration und Zivilrecht, das Handelsregisteramt, das Amt für Gewerbe und Arbeit, die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei daran teilnehmen.
Auch innerhalb der kantonalen Verwaltung wolle man für das Thema Organisierte Kriminalität sensibilisieren. «Wir werden im August in der Regierung vorstellen, was der Kanton zusätzlich unternehmen kann und wie wir auch noch mehr Ämter involvieren können», so Peyer.
Verhaftungen als Auslöser für die Unstimmigkeiten
Der Auslöser für den Unmut in Roveredo war die Verhaftung von sieben Personen anlässlich einer internationalen Drogenrazzia Ende Februar. Vier der Verhafteten waren in Roveredo wohnhaft und verfügten über eine Aufenthaltsbewilligung B. Einer der Verhafteten war gar vorbestraft. Troger und seine Vorstandskollegen forderten vom Kanton mehr Sorgfalt bei der Behandlung dieser Gesuche.
Regierungsrat Peyer entgegnete, dass die gesetzlichen Grundlagen es nicht ermöglichen würden, dem Vorbestraften die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. Gemäss eines Bundesgerichtsurteils dürften nur Vorstrafen, die weniger als fünf Jahre zurückliegen, berücksichtigt werden. Die Vorstrafe des Verhafteten sei älter gewesen. Der SP-Regierungsrat führte aber vor den Medien am Mittwoch aus, dass nun bei allen vier Verhafteten Verfahren für einen Entzug der Aufenthaltsbewilligung laufen.
Tessiner mit anderem Modell
Ausserdem müssen künftig gemäss Peyer alle, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, ihre Vorstrafen selbst deklarieren. Das Modell des Kantons Tessin kommt in Graubünden aber weiter nicht zum Einsatz. Der Kanton Tessin verlangt für Aufenthaltsbewilligungen konsequent einen Strafregisterauszug. Das entspreche aber nach der Einschätzung der Ostschweizer Kantone nicht den Vorgaben des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.
Trotzdem lohne sich der Blick in anderen Kantone. Man werde sich für eine wirksame Bekämpfung gegen die Organisierte Kriminalität deshalb auch mit dem Kanton Tessin austauschen.
(AWP)
