Die beiden Kantonsparlamente haben sich darauf geeinigt, das Geschäft am selben Tag zu behandeln. Die Zustimmung zum Konkordat gilt sowohl in Delsberg als auch in Bern als sicher. Eine Ablehnung würde den Prozess abrupt beenden und eine Zeit der Spannungen und Unsicherheit einleiten.

Das Dokument, das die bernische und die jurassische Regierung am 24. November 2023 unterzeichneten, umfasst 36 Artikel. Es soll das Ende aller territorialen Streitigkeiten zwischen den beiden Kantonen besiegeln und damit den Jurakonflikt auf institutioneller Ebene beilegen.

Das interkantonale Konkordat regelt die wichtigsten Punkte rund um den Wechsel der heute noch bernischen Gemeinde Moutier mit ihren rund 7200 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dabei geht es namentlich um die Kontinuität in Verwaltung, Schule, Justiz, Spitalwesen und bei den Steuern.

Aufteilung der Güter

Geregelt wird auch die Aufteilung der Güter. Unter dem Strich soll der Jura 7,7 Millionen Franken an den Kanton Bern zahlen. Die endgültigen Zahlen stehen allerdings noch nicht fest.

Um eine zu lange Zeit ohne politische Vertretung zu vermeiden, sieht das Konkordat die Beteiligung von Moutiers Bevölkerung bereits vor dem Kantonswechsel vor. Die Bürger können an den jurassischen Wahlen Ende 2025 teilnehmen und für das Parlament und die Regierung kandidieren.

Im jurassischen Parlament wollen die Abgeordneten auf keinen Fall als Totengräber des auf 1. Januar 2026 festgelegten Wechsels von Moutier angesehen werden. Einige Abgeordnete könnten allenfalls ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass eine Achse Delsberg-Moutier auf Kosten von Porrentruy aufgebaut werden könnte. Dass sie das Konkordat deswegen ablehnen, ist aber nicht zu erwarten.

Artikel 139 muss weg

Die jurassischen Abgeordneten werden sich auch mit der Aufhebung von Artikel 139 der Kantonsverfassung befassen. Dieser Artikel gibt der Regierung die Befugnis zur Einleitung eines Prozesses, der darauf abzielt, die Gebiete des Berner Jura und des Kantons Jura zu einem neuen Kanton zu vereinen.

Die Aufhebung von Artikel 139 ist eine der Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Moutier-Konkordats. Darauf haben sich die Parteien im September 2021 geeinigt, als sie den Fahrplan für Moutiers Wechsel festlegten.

Das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) wird sich nicht gegen das Konkordat oder die Aufhebung von Artikel 139 stellen. Die Autonomiebewegung vertritt allerdings die Ansicht, dass der Fall von Moutiers Nachbargemeinde Belprahon BE noch nicht geregelt sei. Das Dorf hatte den Wechsel zum Jura mit nur sieben Stimmen Differenz abgelehnt.

«Nur Verlierer»

Im bernischen Grossen Rat sind nicht alle Deputierten für das Konkordat. SVP-Abgeordnete aus dem Berner Jura hatten unmittelbar nach der Unterzeichnung des Dokuments angekündigt, Nein stimmen zu wollen. Ihrer Ansicht nach gibt es nur Verlierer.

Ihnen anschliessen dürfte sich der eine oder andere FDP-Abgeordnete aus dem Berner Jura, der die Meinung vertritt, dass der Kanton Bern finanziell mehr hätte herausholen können. Die Gegner hielten sich im Vorfeld der Parlamentsdebatte im Hintergrund; ihr Nein stellt die Zustimmung des bernischen Grossen Rats nicht in Frage.

Deutsch- und französischsprachige Abgeordnete von links bis rechts haben sich für das Konkordat ausgesprochen. Ein Nein würde ihrer Meinung nach den Jurakonflikt neu aufflackern lassen und die im Rahmen von Avenir Berne romande lancierten Projekte für den Berner Jura gefährden.

Historischer Schritt

Nach den beiden Parlamenten müssen sich am 22. September 2024 die Stimmberechtigten im Jura und im Kanton Bern zum Konkordat äussern. Zudem braucht es für den Kantonswechsel noch den Segen der Eidgenössischen Räte. Diese entscheiden im Sommer oder Herbst 2025. Ihr Beschluss unterliegt einer Referendumsfrist.

Die Stimmbevölkerung von Moutier hatte sich am 28. März 2021 für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Nie zuvor ist eine Schweizer Gemeinde dieser Grösse in einen neuen Kanton umgezogen.

(AWP)