Interne Abklärungen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und eine externe Begutachtung in dessen Auftrag hätten ergeben, dass die Einführung einer zweckgebundenen italienischen Gesundheitsabgabe konform wäre mit dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Italien. Dies teilte der Mediensprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Es sei jedoch klar festzuhalten, dass die italienische Gesundheitsabgabe bisher nicht eingeführt ist. Italienischen Medienberichten zufolge erwägt die Lombardei, die Abgabe auf September zu erheben. Verabschiedet worden war der Gesetzesartikel im Rahmen der Beratungen für das italienische Haushaltsgesetz 2024.

Der Gesetzesartikel sieht vor, dass Grenzgänger zwischen 3 und 6 Prozent ihres Nettolohns an das italienische Gesundheitssystem entrichten müssen. Damit sollen Boni für das Gesundheitspersonal finanziert sowie die Abwanderung aus den italienischen Grenzregionen Piemont und der Lombardei in die Schweiz begrenzt werden.

Tessin erwägt Blockierung der Steuerrückflüsse

Im Tessin ist ob der geplanten Abgabe eine Debatte entbrannt. Eine parteiübergreifende Motion von FDP, Mitte-Partei, Lega und SVP fordert «die vollständige oder teilweise Aussetzung der Abführung der Quellensteuer auf Grenzgänger an Italien» - ein Gedanke, der von Teilen der Tessiner Regierung aufgenommen wurde. Sowohl der Bundesrat - namentlich Aussenminister Ignazio Cassis, der vor kurzem in Bellinzona weilte - als auch die Tessiner Delegation in den Eidgenössischen Räten mahnten zur Zurückhaltung.

Bisher vergeblich: Die Tessiner Regierung werde in den kommenden Wochen die Angelegenheit mit der zuständigen Bundesbehörde besprechen und anschliessend über die Auszahlung der Steuerrückflüsse an Italien entscheiden, hielt Christian Vitta, Vorsteher des Finanz- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Tessin, am Mittwoch vor den Medien fest. Da die Gesundheitsabgabe einen Verstoss gegen die Steuerbkommen darstelle, sei es legitim, sich zu überlegen, im Gegenzug die Steuerrückflüsse zu blockieren.

Gewerkschaften kündigen Widerstand an

Nicht nur das Gutachten der Universität Freiburg, sondern auch weitere Juristen und Gewerkschaften betonen die Unvereinbarkeit der Abgabe mit dem Grenzgängerabkommen Schweiz-Italien. Von den Gewerkschaften der italienischen Grenzgänger sind Beschwerden und mögliche Gerichtsverfahren angekündigt worden. Ausserdem ist laut Medienberichten die konkrete Erhebungsmethode noch nicht vollständig geklärt, da Italien für die «alten Grenzgänger» nicht automatisch über alle Lohndaten verfügt.

Das EFD sei mit dem Kanton Tessin und den italienischen Behörden «in laufenden Gesprächen zu den bilateralen Steuerthemen», ergänzte der Mediensprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen auf Anfrage von Keystone-SDA. Dabei werde auch die Gesundheitsabgabe thematisiert. Wann die Gespräche zu einem Abschluss kämen, sei noch unklar.

(AWP)