In einem vom Kabinett verabschiedeten Bericht zu der Regelung heisst es, die Vorgaben hätten sich bewährt, hohe Füllstände sichergestellt und so massgeblich zur Versorgungssicherheit beigetragen. Das Gesetz und eine damit verbundene Verordnung sehen vor, dass die deutschen Speicher am 1. September jeweils zu 75 Prozent gefüllt sein sollen, am 1. Oktober zu 85 Prozent, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent - die Vorgaben gelten für jeden Speicher einzeln. Im Bundesdurchschnitt wurden die Füllstands-Vorgaben im vergangenen Winter noch vor den jeweiligen Stichtagen erreicht./hrz/DP/stw