Der Angeklagte ist bulgarischer Staatsangehöriger und hat seine Tätigkeit als Berater aufgegeben. Er betreibt nun eine Firma, die Autos und Teile in sein Heimatland exportiert. Zusammen mit seiner Frau erzielt er ein monatliches Einkommen von rund 7500 Franken.
In seiner Berufung bestreitet der 51-Jährige die im erstinstanzlichen Urteil zugrunde gelegten Tatbestände nicht. Er fordert jedoch, dass das Strafmass überprüft wird.
Er wurde im Juni 2022 wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, qualifizierter Geldwäscherei und versuchter qualifizierter Geldwäscherei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Davon soll er 18 Monate verbüssen.
Kein Kontakt mehr zum Clan
Der Mann sagte, keinen Kontakt mehr zu Evelin Banev zu haben, dem Chef des bulgarischen Clans. Da er in Bulgarien jedoch in derselben Stadt wohnte, sei er zufällig Mitgliedern von aus dessen Umfeld begegnet, nicht aber dem Boss selbst.
Früher habe er zu Banev eine rein berufliche Beziehung gepflegt. Trotz der Morde innerhalb der Organisation habe er sich nie bedroht gefühlt.
(AWP)