Zuvor hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, das seit 2024 gegen das südeuropäische Land laufende Verfahren aufzuheben. Die Brüsseler Behörde beobachtet, ob die EU-Staaten die strengen Obergrenzen einhalten: Der sogenannte Stabilitäts- und Wachstumspakt schreibt unter anderem vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das Haushaltsdefizit unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleiben.
Wegen eines zu hohen Defizits sind derzeit Strafverfahren gegen Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien und die Slowakei anhängig. Die Eröffnung eines Verfahrens gegen Bulgarien steht im Raum./rdz/DP/zb
(AWP)
