Eine am 4. September per E-Mail allen Kantonspolizeien verschickte Fedpol-Mitteilung zu diesem Thema sei «missverständlich und unpräzise formuliert» gewesen, sagte Jans am Montag. Auch habe das Fedpol als die für das Ripol zuständige Bundesstelle nur punktuell Kantonspolizeien vor der Änderung befragt.
«Richtig wäre es gewesen, alle Beteiligten einzubeziehen», sagte Jans. Doch habe ja jetzt das Fedpol beschlossen, zu diesem Hautfarben-Entscheid doch noch eine formelle Konsultation durchführen.
Ein paar Tage nach dem 4. September war bekannt geworden, dass das Fedpol beschlossen hat, das Merkmal der Hautfarbe bei Ausschreibungen von gesuchten Personen im Ripol den Kantonspolizeien nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist laut damaligen Fedpol-Angaben und Aussagen von Bundesrat Jans vom Montag, dass dieses Merkmal von den Polizeien nur selten verwendet wird.
Als viel bessere Beschreibungsmerkmale werden etwa Grösse, Statur, Kleider und Besonderheiten wie Tattoos erachtet. Zudem werden laut Jans bei der Fahndung Fotos immer wichtiger. Der Fedol-Entscheid sei also überhaupt nicht ideologisch bedingt, sagte er. Typologisierungen der gesuchten Personen im Stil von «Schwarzafrikaner», Mitteleuropäer und «Asiate» blieben möglich.
Mit seinem Entscheid habe das Fedpol also keineswegs Fahndungsmöglichkeiten einschränken, sondern im Gegenteil Präzision und Qualität der erfassten Daten erhöhen wollen, führte Jans am Montag aus.
Hinweis kam aus Asien
Vergangene Woche hiess es auch, bestärkt worden sei das Fedpol in seinem Entscheid durch die Nachricht einer explizit nicht näher genannten schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese habe auf «sehr sensible» Reaktionen der dortigen Behörden auf Charakterisierung von Personen durch die Hautfarbe hingewiesen.
Dazu sagte Jans, es handle sich um die Botschaft der Schweiz in einem asiatischen Land. Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements fasste seine Antworten auf die acht Fragen in einem einzigen Votum zusammen.
(AWP)