Die Stadt und MSC, die Mediterranean Shipping Company, halten über die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft mehr als 95 Prozent der zum Börsenhandel zugelassenen HHLA-Aktien. Ein solcher Anteil war nötig, um den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschliessen zu können.

Der sogenannte Squeeze-out, der Ausschluss der Minderheitsaktionäre, wird mit dem Beschluss der Hauptversammlung und dem Eintrag in das Handelsregister wirksam. Die ordentliche Hauptversammlung soll laut HHLA am 11. Juni abgehalten werden.

Die HHLA teilte mit, die Abfindung sei nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung festgelegt worden. Der Aktienkurs und eine Unternehmensbewertung seien herangezogen worden, um die Höhe zu bestimmen. Ein gerichtlich bestellter Prüfer habe die Abfindung kontrolliert.

Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, die sich für die Interessen privater Anleger einsetzt, lag zunächst keine Stellungnahme vor./lkm/DP/nas

(AWP)