Mit 32 zu 7 Stimmen und mit zwei Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage als Zweitrat gut. Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern von SVP, FDP und Mitte, die Enthaltungen aus der SVP-Gruppe. Der Nationalrat hatte die Vorlage im Dezember gutgeheissen. Wegen wenigen Differenzen hat er sich nochmals damit zu befassen.

Die Vorlage bringt Änderungen im Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Wer einen Berg von Schulden hat und ihn aus eigener Kraft nicht abbauen kann, erhält die Möglichkeit eines Schuldenschnitts. Allerdings müssen für ein solches Sanierungskonkursverfahren bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

«Kein Weg aus der Schuldenfalle»

Es gehe um ein gerechtes und sozial verantwortliches Schuldenrecht, sagte Heidi Z'graggen (Mitte/UR) namens der Rechtskommission (RK-S). «Es gibt praktisch keinen Weg aus der Schuldenfalle.» Die Bedingungen, um am Verfahren teilnehmen zu können, seien restriktiv. Die Gläubiger würden nicht unangemessen belastet.

Überschuldung könne jede und jeden treffen, sagte Fabien Fivaz (Grüne/NE). Nicht immer seien die Betroffen selber schuld an ihrer Situation, die etwa durch Krankheit, einen Jobverlust oder ein im falschen Moment gegründetes Geschäft entstehen könne.

Zu Lasten von Drittklassgläubigern

Gläubiger würden mit dem geplanten Verfahren zu wenig geschützt, hielt Pirmin Schwander (SVP/SZ) dagegen und nannte dabei Drittklassgläubiger. Bekämen sie ihr Geld nicht, könnten sie ihrerseits in die Schuldenfalle geraten. Das Anliegen der Schuldenbefreiung werde auf Kosten von Drittklassgläubigern umgesetzt, doppelte Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi (Mitte/TI) nach.

Das heutige System enthalte volkswirtschaftliche Fehlanreize, sagte Justizminister Beat Jans. «Für Betroffene lohnt es sich heute nicht, sich anzustrengen.» Von der Vorlage profitiere letztendlich die Gesellschaft, und das Sanierungskonkursverfahren komme nur für redliche Personen in Frage.

Umstritten war die Zahl der Jahre, in denen ein Schuldner im Sanierungskonkursverfahren alle verfügbaren Mittel abgeben muss. Beide Kammern sprachen sich schliesslich für eine drei Jahre lang dauernde sogenannte Abschöpfungszeit aus.

Einmal im Leben

Sie fügten aber den Zusatz bei, dass Gerichte diese Zeit auf vier Jahre verlängern können. Dies, wenn der Schuldner seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig ist und für die Entwicklung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann.

Nur ganz knapp abgelehnt wurde Schwanders Antrag, die Dauer der Abschöpfungszeit auf sechs Jahre ab Beginn des Verfahrens zu verlängern, mit Blick auf Drittklassgläubiger. Auch für sie solle es eine Chance geben, Geld zurückzubekommen, sagte Schwander.

Beide Räte beschlossen weiter, dass das Sanierungskonkursverfahren grundsätzlich jeder Person nur einmal im Leben offenstehen soll. Eine Minderheit im Ständerat hätte eine Frist von zehn Jahren setzen wollen, wie es der Bundesrat beantragt hatte, unterlag aber deutlich.

Der Ständerat will zudem, dass Vermögen, welches dem Schuldner ausserordentlich zufällt, nachträglich zur Konkursmasse gezogen werden kann, und zwar bis zu zwanzig Jahre lang. Gemeint sind zum Beispiel Erbschaften oder Gewinne im Lotto.

Vereinfachtes Nachlassverfahren

Der Nationalrat will diese Möglichkeit sogar zeitlich unbegrenzt offenhalten. Das sei angesichts möglicherweise fehlender Daten unrealistisch, sagte im Ständerat Kommissionssprecherin Z'graggen. Eine Minderheit hätte die vom Bundesrat beantragten fünf Jahre ab dem Ende des Sanierungsverfahrens bevorzugt, unterlag aber.

Die Vorlage bringt als zweites Element ein vereinfachtes Nachlassverfahren für natürliche Personen. Heute kommt ein sogenannter Nachlassvertrag nur zur Anwendung, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger zustimmt. Im neuen Verfahren soll eine Mehrheit der Gläubiger für das grüne Licht zum Verfahren ausreichen. Ein Gericht muss diesen Schritt für angemessen halten.

(AWP)