Dem als Finanzjongleur bekannten Homm wurde zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine Geldstrafe von 81 Tagessätzen zu je 3000 Franken ausgesprochen.
Die Richter in Bellinzona haben damit die im Juni 2022 von der Strafkammer verhängte Strafe deutlich verschärft. In erster Instanz war der heute 65-jährige Deutsche der schweren ungetreuen Geschäftsbesorgung und der wiederholten Urkundenfälschung für schuldig befunden und vom Bundesstrafgericht zu 36 Monaten Gefängnis, davon 18 Monate bedingt, verurteilt worden.
Nach einem elftägigen Prozess, bei dem der Hauptangeklagte durch Abwesenheit glänzte, wurden die Vorwürfe des gewerbsmässigen Betrugs, der schweren Geldwäscherei und der Urkundenfälschung bestätigt. Hingegen wurde der Finanzier von den Anklagen der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des schweren Vertrauensmissbrauchs freigesprochen.
«Listige Täuschung»
Das Gericht stellte fest, dass der ehemalige Fondsmanager eine «listige Täuschung» zum Nachteil verschiedener Fonds sowie der von ihm geleiteten Verwaltungsgesellschaft eingerichtet hatte. Seine Machenschaften führten zu Kursmanipulationen und verursachten einen Schaden von über 100 Millionen Franken.
Seine Mitangeklagten wurden wegen qualifizierter Geldwäscherei schuldig gesprochen. Der erste erhielt eine Strafe von 28 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, der zweite 19 Monate mit vollständigem bedingtem Vollzug. Noch keine dieser Verurteilungen ist rechtskräftig, sie können vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Der vierte Mitangeklagte, der eine Zürcher Treuhandfirma leitete, erschien aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht. Dieses trennte deshalb das Verfahren gegen ihn ab.
Das Berufungsgericht sprach ausserdem die Rückgabe von Vermögenswerten in Höhe von 8 Millionen Franken an die Klägerparteien sowie von 40 Millionen Franken als Zivilforderungen aus. Zudem wurden diesen Parteien Ersatzforderungen in Höhe von 50 Millionen Franken zugesprochen, die gegen Florian Homm und zwei Dritte verhängt wurden.
«The Wolf of Wall Street»
Homm soll bei seinen Geschäften gleich vorgegangen sein wie der im US-Spielfilm «Der Wolf der Wall Street» («The Wolf of Wall Street») dargestellte Börsenmakler, dessen Geschichte auf einer wahren Begebenheit beruht.
Der deutsche Financier nutzte eine von ihm gegründete Fondsverwaltungsgesellschaft, um Penny Stocks zwischen den verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Fonds querzuverkaufen, um deren Kurse und Handelsvolumen sowie den Wert der Fonds zu steigern.
Florian Homm profitierte als Mehrheitsaktionär und CEO der Verwaltungsgesellschaft in doppelter Hinsicht von diesem System. Denn der Inventarwert bestimmte die Berechnung der Verwaltungs- und Performancegebühren, die von den Fonds an die Gesellschaft gezahlt wurden. Diese Gebühren wurden wiederum in Form von Boni und Dividenden an die Mitarbeiter und Aktionäre ausgeschüttet.
Der von Homm verwaltete Hedgefonds kam zeitweise auf ein Volumen von bis zu drei Milliarden US-Dollar. Im Verlauf der Finanzkrise ab 2007 brach dieser jedoch im selben Jahr zusammen. (Urteil CA.2024.13 vom 8. September 2025)
(AWP)