Nach dem Beschluss der Anleihegläubiger vom 13. Juni werden der Gruppe gemäss ihrer Position bei der Hypridanleihe 600 Aktien pro 5000 Franken Nominalwert angerechnet. Diese künftigen Aktien würden bereits jetzt als Erwerbspositionen gelten und müssten in der Beteiligungsmeldung berücksichtigt werden, heisst es. Die Anpassung soll innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bis spätestens Donnerstag, 19. Juni vorgenommen werden.

an/ra

(AWP)