Aufgrund gesetzlicher Vorschriften beantragte HT5 im Anschluss an eine Anleihensgläubigerversammlung im Juni beim Kantonsgericht Luzern die Genehmigung der Beschlüsse. Das Gericht habe dem Antrag vollumfänglich zugestimmt, teilte HT5 am Mittwochabend mit.

Mit Eintreten der Rechtskraft werde die Gesellschaft die letzten Schritte der Sanierung einleiten, mit dem Ziel, die Nachlassstundung zu beenden, hiess es.

ys/to

(AWP)