Der Streit zwischen Mieter- und Vermieterschaft schwelt seit Wochen. Während die vom Lockdown betroffenen Geschäfte die Löhne mit Kurzarbeitsentschädigung decken können, bleiben sie auf den Kosten für die Miete sitzen. Eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Arbeitsgruppe brachte keine Einigung zu Stande. Der Bundesrat lehnte es ab, in den Streit einzugreifen.

Überraschend macht der VIS, der die institutionellen Immobilien-Investoren vertritt, der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) nun einen Vorschlag: Kleinunternehmen und Selbständigerwerbenden, deren Bruttomiete den Betrag von 5000 Franken pro Monat nicht übersteigt, soll die Miete für zwei Monate erlassen. Nur die Nebenkosten müssten weiterhin bezahlt werden. Die VIS-Geschäftsstelle bestätigte auf Anfrage eine Meldung der "NZZ" vom Dienstag.

Nun liegt der Ball bei der Politik. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat bereits eine Motion eingereicht mit der Forderung, dass die Mieter während des Lockdown nur 30 Prozent der Miete schulden.

Die WAK des Ständerats kann nun ihrerseits eine Motion einreichen. Diese würde in der ausserordentlichen Session von nächster Woche behandelt und müsste vom Bundesrat umgesetzt werden. Die WAK könnte aber auch den Erlass einer Notverordnung anstossen. Das Parlament hat die Möglichkeit, auf diesem Weg direkt eine Lösung für die umstrittene Frage der Geschäftsmieten umzusetzen.

(SDA)