Auch weitere Geräte mit Funkteilen wie E-Reader, Kopfhörer oder Digitalkameras sind in die Vorgabe eingeschlossen. Dafür verabschiedete die Landesregierung am Mittwoch die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV), wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mitteilte.
Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels «USB Power Delivery»-Standard möglich sein. Herstellerfirmen müssten Konsumenten darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitze und ob ein Ladenetzteil beiliege, hiess es weiter. Auch sind die Hersteller dazu verpflichtet, in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
Ende 2022 erliess die Europäische Union (EU) harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen für die erwähnten Geräte und gab den Mitgliedstaaten rund ein Jahr Zeit, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Mit der Teilrevision der FAV erfolgt die Einführung in der Schweiz zeitgleich. Damit bleibe das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen nach wie vor auch für Fernmeldeanlagen anwendbar, teilte das Bakom mit.
Emissionen von Elektroschrott verringern
Daraus würden sich des Weiteren auch Vorteile für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ergeben, die auch grenzüberschreitend von einem einheitlichen Ladestandard profitieren könnten, hiess es weiter. Zudem teile die Schweiz die mit der einheitlichen Ladelösung verbundenen Nachhaltigkeits- und Verbraucherziele. Die vorliegende Lösung trage weiter auch dazu bei, Elektronikabfälle, den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen bei Herstellung, Transport und Entsorgung von Elektrogeräten zu verringern.
Weitere Anpassungen betrafen laut der Mitteilung die Vorschriften für Funkanlagen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie die Gebührenbestimmungen im Satellitenbereich und für breitbandige, lokale private Netzwerke.
(AWP)