Ferragni steht seit Ende des vergangenen Jahres im Zentrum eines Skandals um irreführende Werbung von ihr angepriesener Produkte. Die 36-Jährige soll sich beim Verkauf von Weihnachtskuchen für einen vermeintlich guten Zweck persönlich bereichert haben. Sie gab an, einen grossen Teil der Erlöse an eine Kinderkrebsstation zu spenden. Das Krankenhaus bekam von ihr jedoch keinen Cent. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Indes gibt es auch Zweifel am Vorgehen bei anderen von ihr beworbenen Produkten mit gutem Zweck.

Bei Produkten, deren Erlöse angeblich für wohltätige Zwecke eingesetzt werden, müssen Spendenzweck und Empfänger der Spende künftig transparent und klar angegeben sein. Zudem muss der genaue Betrag oder der Anteil, der für den wohltätigen Zweck bestimmt ist, ausgewiesen sein, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, auf den sich die Regierung in Rom geeinigt hat. Bei Verstössen sollen Strafen in Höhe von 5000 bis 50 000 Euro drohen.

Neu ist ebenso, dass die Frist, innerhalb derer der zu spendende Betrag ausgezahlt wird, der Kartellbehörde mitgeteilt werden muss. Obwohl die Affäre um Ferragni von Regierungspolitikern nie als Grund für den neuen Gesetzentwurf genannt wurde, gilt deren Vorhaben als Reaktion auf diese. Medien sprechen gar vom «Ferragni-Gesetz»./rme/DP/jha

(AWP)