Das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle, schützt Zivilpersonen ausdrücklich. Wissenschaftler gelten grundsätzlich als Zivilisten. Nach den Genfer Abkommen dürfen sie nur dann gezielt angegriffen werden, wenn sie unmittelbar und zeitlich begrenzt an konkreten Feindseligkeiten teilnehmen. Eine gezielte Tötung ausserhalb dieser Bedingungen kann einen Verstoss gegen das Kriegsrecht darstellen
(AWP)