Aus Schweizer Sicht sei die Reform der EU-Migrations- und Asylpolitik ein Fortschritt, sagte Jans nach der Konferenz der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Schweiz würde davon sehr profitieren, sollten die gesteckten Ziele erreicht werden.
Mit Blick auf die Umsetzung müsse die Eidgenossenschaft ihr Prozedere nicht vollständig auf den Kopf stellen, fügte der Bundesrat an. Es gehe darum, die verschiedenen Daten und Prozesse mit der Europäischen Union zu harmonisieren.
So müssten die gleichen Informationen wie etwa Fingerabdrücke oder Gesichtserkennungsmerkmale gesammelt und zwischen den Schengenstaaten ausgetauscht werden. Das werde auch für die Schweiz die Prozesse vereinfachen.
Prüfung der Anträge an den Aussengrenzen
Die Reform im Bereich Asyl und Migration, der das EU-Parlament Anfang April zugestimmt hat, sieht vor, dass Asylverfahren an den Aussengrenzen des Schengenraumes durchgeführt werden. Dafür würden gewisse Migrantinnen und Migranten bis zu zwölf Wochen in Auffangzentren untergebracht, um dort ihren Antrag zu prüfen.
Um insbesondere Länder an den Südgrenzen zu entlasten, ist auch ein sogenannter Solidaritätsmechanismus geplant. Dieser sieht vor, dass Migrantinnen und Migranten den Mitgliedsstaaten zugewiesen werden könnten. Staaten die dies nicht wünschten, könnten sich im Gegenzug finanziell oder anderweitig im Bereich Asyl und Migration beteiligen.
Bundesrat entscheidet über Beteiligung
Für die Schweiz sei der Solidaritätsmechanismus nicht bindend. Sie könne sich aber daran beteiligen. Der Bundesrat werde in Kenntnis aller Fakten seine Entscheidung treffen, sagte Jans dazu.
In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die Schweiz. wenn sie andere Länder unterstütze, letztlich selber davon profitiere. Auf die Frage, ob er Druck spüre, dass sich die Schweiz beteilige, antwortete Jans, er habe bisher nur Dank gespürt, «dass wir uns bereits an gewissen Aktionen, zum Beispiel mit Kohäsionsfondsgeldern, beteiligen».
EU-Kommission fordert Tempo
Der Asyl- und Migrationspakt muss in einem nächsten Schritt von den EU-Mitgliedsstaaten angenommen werden. Das gilt als Formsache. Im Anschluss haben die Staaten - auch die Schweiz - zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln auf nationaler Ebene umzusetzen. Die Parlamente werden sich damit beschäftigen müssen, und in der Schweiz besteht die Möglichkeit eines Referendums.
Die zuständige EU-Kommissarin, Ylva Johansson, fordert eine rasche Umsetzung des Paktes, wie sie nach der Konferenz an einem Medienanlass sagte. Die Mitgliedsstaaten müssten bis Januar 2025 ihre Umsetzungspläne der EU-Kommission vorlegen. Sie würde es befürworten, wenn dies bereits früher geschehe.
Pilotprojekte in Rumänien und Bulgarien hätten gute Ergebnisse gezeigt, sagte Johansson auf eine Frage einer Journalistin. Mit dem Pakt bestehe weiter die Möglichkeit, dass die Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraumes wieder aufgehoben werden.
(AWP)