Dem Angeklagten droht deswegen eine Busse von 800 Franken, wie die Zeitung "Le Temps" am Samstag berichtete. Im vom Angeklagten bestrittenen Strafbefehl begründet die Generalstaatsanwaltschaft die Sanktion mit der "Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen". Der Strafbefehl lag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA als Kopie vor.
Der angeklagte Journalist, welcher die Affäre um die illegalen Bauten ursprünglich im Jahr 2015 in der Tageszeitung "Le Nouvelliste" aufgedeckt hatte, wollte sich vor der Gerichtsverhandlung nicht äussern. Er freue sich aber, die Pressefreiheit vor einer unabhängigen Gerichtsinstanz zu verteidigen. Die Verhandlung ist auf den 24. August angesetzt.
Der per Strafbefehl geahndete Artikel über den Kommissionsbericht erschien am 20. September 2020 in der Sonntagszeitung "Matin Dimanche". Zwei Tage darauf veröffentlichte die Kommission ihre Befunde auf der Internetseite des Grossen Rats.
Aufgrund des Zeitungsartikels reichte das Kantonsparlament eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein.
Gemäss der Generalstaatsanwaltschaft verhindert der journalistische Quellenschutz die Verurteilung eines Journalisten wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen nicht. Der Journalist müsse sich bewusst gewesen sein, dass er zum fraglichen Zeitpunkt mutmasslich noch geheime Informationen veröffentliche. Die Pressefreiheit rechtfertige zudem kein Verhalten, das eine Straftat darstelle.