Gegen die Baubewilligung hatten die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Schweizer Alpen-Club SAC und der Verein Mountain Wilderness Schweiz Beschwerde erhoben. Der Entscheid des Kantons ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Morgeten Solar AG will an der Südflanke des Bürgle, einem Gipfel der Gantrischkette, eine Photovoltaikanlage von rund 7,5 Hektaren realisieren. Das Projekt war das erste für eine Grossanlage in den Berner Alpen.

Die kantonale Baudirektion kommt gestützt auf die Amts- und Fachberichte zum Schluss, dass die Anlage zu recht als umweltverträglich eingestuft wurde. Wegen der abgeschirmten Lage der betroffenen Landschaftskammer sei die Anlage sei die Einsehbarkeit der Anlage sehr gering.

Der Kanton hält auch die Voraussetzungen für gegeben für eine Ausnahmebewilliguung für Eingriffe in die Lebensräume von geschützten oder schützenswerten Tieren. Die Morgeten Solar AG muss dementsprechend Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen umsetzen.

Schliesslich habe das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren auch genügend mit dem Plangenehmigungsverfahren des Bundes koordiniert, heisst es in der Mitteilung des Kantons. So dürfe der Bauentscheid erst umgesetzt werden, wenn die erforderlichen Plangenehmigungen des Bundes rechtskräftig seien.

Auch die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden lehnte der Kanton ab. So durften etwa im Baubewilligungsverfahren nebst der Photovoltaikanlage gleichzeitig auch landwirtschaftliche Bauvorhaben mitbewilligt werden.

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(AWP)