Ein Verkauf der Beteiligung würde aktuell keine Vorteile für den Kanton bringen, befand die Ratsmehrheit. Zudem wäre eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung voraussichtlich nur über eine Verfassungsänderung mit Volksabstimmung möglich. Dass das Volk zum jetzigen Zeitpunkt zustimme, sei wenig wahrscheinlich.

Mit seinem Entscheid folgte das Parlament dem Antrag des Regierungsrats. Dieser hatte in einem Bericht die Vor- und Nachteile der Varianten Status quo, Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität und vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung an der BEKB beleuchtet.

(AWP)