Das Genfer Stimmvolk hat am Sonntag mit einer knappen Mehrheit von 52,8 Prozent einer Lockerung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten zugestimmt, wie die Staatskanzlei mitteilte. 75'648 Stimmberechtigte sagten Ja, 67'689 legten ein Nein in die Urne. Die Stimmbeteiligung betrug 51,5 Prozent.

Die Lockerung soll den Detailhandel im Wettbewerb mit Onlinehandel und Einkaufstourismus stärken. Gewerkschaften hatten vor schlechteren Arbeitsbedingungen und einem Abbau des Arbeitnehmerschutzes gewarnt.

Die Geschäfte können mit der Lockerung somit an zwei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember öffnen, einem Tag, der im Kanton einem Sonntag gleichgestellt ist. Die Arbeit an diesen beiden Sonntagen erfolgt ausschliesslich auf freiwilliger Basis, und die Beschäftigten erhalten den doppelten Lohn.

Das Bundesrecht erlaubt den Kantonen derzeit, bis zu vier Sonntage oder Feiertage festzulegen, ohne dass eine Bewilligung erforderlich ist. Auf Bundesebene wurde der Grundsatz einer Öffnung an zwölf Sonntagen pro Jahr vom Ständerat erst kürzlich abgelehnt.

Die GAV-Bedingung im Kanton Genf besagte bisher, dass Geschäfte nur dann an zusätzlichen Sonntagen öffnen dürfen, wenn die Detailhandelsbranche einen gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zum Schutz der Angestellten abschliesst.

In Genf fanden zu diesem Thema bereits mehrere Abstimmungen statt. Im Jahr 2016 hatte das Volk einer Ausweitung auf drei Sonntage zusätzlich zum 31. Dezember zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass ein GAV vorliegt. Da jedoch seit 2017 kein allgemeinverbindlicher GAV mehr abgeschlossen wurde, blieb die Situation für die Detailhändler unklar.

2025 hat zudem ein Urteil des Bundesgerichts die Lage verändert. Die Ladenöffnungen am Sonntag von einem GAV abhängig zu machen, verstösst laut Bundesgericht gegen Bundesrecht. Die Wirtschaftsverbände hoben hervor, dass das Ergebnis «endlich im Einklang mit dem Bundesrecht» stehe.

Gewerkschaften prüfen Beschwerde

Die Gewerkschaften bezeichneten die Lockerung des Ladenöfnungsgesetzes als «symbolisch schwerwiegend». Sie kündigten an, jeden weiteren Versuch, die Sonntagsarbeit auszuweiten, verhindern zu wollen. Ausserdem prüfen sie eine mögliche Beschwerde gegen das Ergebnis vom Sonntag.

Verbot von Kopftuch, Kippa und Kreuz

Die zweite Vorlage betraf das Verbot sichtbarer religiöser Symbole in kantonalen und kommunalen Parlamenten. Das Genfer Stimmvolk entschied sich mit 71'341 Ja-Stimmen zu 67'540 Nein-Stimmen - 51,4 Prozent Ja zu 48,6 Prozent Nein - für ein Verbot.

Damit verbietet Genf kantonalen und kommunalen Mandatsträgern, bei Plenarsitzungen auffällige religiöse Symbole zu tragen.

Die Vorlage war von der SVP, der FDP, der Mitte und dem rechtspopulitischen Mouvement citoyens Genevois (MCG) im Namen der Laizität eingebracht worden. Die Linke und Pierre Maudets «Libertés et justice sociale» (LJS) lehnten dieses Verbot ab, das ihrer Meinung nach die Grundfreiheiten beeinträchtigt. Für die Gegner sind die Abgeordneten des Parlaments keine Staatsbeamten, sondern vom Volk gewählte Vertreter.

Das Verbot betrifft de facto alle Symbole (Kopftuch, Kippa oder Kreuz), ohne eine bestimmte Religion ins Visier zu nehmen. Feministische und antirassistische Gruppen hatten aber dennoch «eine systematische Schikane muslimischer Frauen» angeprangert.

(AWP)