Damit opponieren bereits sechs Stände der Bundesvorlage. Zuvor hatten Wallis, Obwalden, St. Gallen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden das Kantonsreferendum ergriffen.
In weiteren Kantonen der Ost- und Zentralschweiz (UR, NW, AR) stehen Entscheide der Parlamente aus. Damit das Kantonsreferendum zustande kommt, muss es von acht Kantonen ergriffen werden.
Bei der Vorlage, welche die eidgenössischen Räte im Juni verabschiedet haben, handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen. Neu sollen Ehepaare zwei Steuererklärungen einreichen.
Mit dem Wechsel von der Ehepaar- zur Individualbesteuerung soll die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft werden. Diese bezeichnet den Umstand, dass wegen der Progression die Steuerrechnung bei einer gemeinsamen Veranlagung höher ausfällt als bei einer getrennten.
Grosse Auswirkungen für Kantone
Der Regierungsrat teile das Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen, sagte Finanzdirektor Herbert Huwiler (SVP). Der vorgeschlagene Weg dazu treffe aber die Kantone massiv, denn sie müssten ihr Steuersystem in der Folge aufwendig umbauen.
Huwiler wies darauf hin, dass die Kantone die Heiratsstrafe bereits abgeschafft haben. Um sie auf Bundesebene abzuschaffen, hätte der Bund ein einfacheres Verfahren wählen können.
Werden Ehepaare getrennt veranlagt, müssten die Schwyzer Behörden 35'000 zusätzliche Steuererklärungen verarbeiten. Gemäss Huwiler führt die vom Bund beschlossene Lösung auch zu einem grossen Mehraufwand für die Ehepaare.
Gegen das Kantonsreferendum waren im Kantonsrat Schwyz FDP, GLP, SP und Grüne. Der Regierungsrat übertreibe bei den negativen Folgen. Zudem beruhe die heutige Besteuerung auf einem überholten Familienbild. Die Individualbesteuerung stärke zudem die Gleichstellung von Mann und Frau.
(AWP)