Über die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung hat die St. Galler Stimmbevölkerung bereits einmal abgestimmt: Im November 2023 bewilligte sie mit 63 Prozent Ja-Stimmen eine Verdoppelung der Beiträge des Kantons auf 10 Millionen Franken.
In den damaligen Abstimmungsunterlagen wurde eine Weiterentwicklung des Verteilsystems angekündigt. Dies wird nun eingelöst. Ziel der Vorlage, über die am 14. Juni abgestimmt wird, ist eine Vereinheitlichung der Beiträge.
Unabhängig vom Wohnort sollen Eltern und Alleinerziehende im ganzen Kanton «ein einheitliches Minimum» an Vergünstigungen erhalten. Bisher existierten je nach Gemeinde unterschiedliche Regelungen. Die Gesuche sollen über eine möglichst einfache Informatiklösung abgewickelt werden.
Ablehnung in der SVP-Fraktion
Die Vorlage wurde im Kantonsrat von den Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SP-Grüne-GLP unterstützt. Bei der Schlussabstimmung kündigte der einzige Vertreter der EDU das Ratsreferendum an und wurde dabei von der SVP-Fraktion unterstützt. Kritisiert wurde die Ungleichbehandlung der verschiedenen Familienmodelle oder ein Bürokratiemonster, das mit dem Gesetz geschaffen werde.
Die Befürworter argumentierten hingegen, es handle sich um ein sorgfältig austariertes Gesetz. Die bisherige Lösung sei ein Flickenteppich.
Für ein Ratsreferendum werden mindestens 40 der 120 Stimmen im Kantonsrat benötigt. Genau diese Zahl wurde bei der Abstimmung erreicht.
Deshalb entscheiden nun die St. Galler Stimmberechtigten nach der Erhöhung der Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung auch noch über die Vereinheitlichung der Förderung.
(AWP)
