Der Kanton Zürich hält an der börsenkotierten Flughafen Zürich AG eine Minderheitsbeteiligung von rund einem Drittel. Auch hat er Einsitz im Verwaltungsrat. Wie er mit dieser bedeutenden Beteiligung umgeht, wird in der Eigentümerstrategie festgelegt.

Wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte, hat der Regierungsrat die Eigentümerstrategie für den Flughafen grundlegend überarbeitet. Neu kann demnach systematisch überprüft werden, ob die gesetzten Ziele erreicht werden.

Die strategischen Ziele in der neuen Eigentümerstrategie seien konsequent auf die Interessen des Kantons ausgerichtet, teilte die Staatskanzlei mit. Dazu gehörten eine im Vergleich zu anderen wichtigen europäischen Flughäfen gute Erreichbarkeit, beste Flughafeninfrastrukturen, eine sukzessive Verringerung der Flugbewegungen nach 23 Uhr oder eine Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Die überarbeitete Eigentümerstrategie muss nun vom Kantonsrat genehmigt werden.

(AWP)