APPENZELL AUSSERRHODEN: Die Ausserrhoder Stimmbevölkerung hat sich mit deutlichem Mehr gegen weitere Vorschriften zu Masken oder medizinischen Untersuchungen an Schulen ausgesprochen. Die sogenannte Kinderschutzinitiative forderte, dass Massnahmen wie Impfungen für Kinder und Jugendliche an Volksschulen «nicht propagiert» werden dürfen. Dazu zählten die Initianten etwa das Tragen von Masken, das Testen oder Impfungen. Das Volksbegehren wurde als Reaktion auf Vorgaben von Kanton und Bund während der Covid-19-Pandemie eingereicht. Gegen eine entsprechende Ergänzung des Volksschulgesetzes hatten sich alle Fraktionen des Kantonsrats und die Ausserrhoder Regierung ausgesprochen.
BASEL-STADT: Basel erhält mit einer Ergänzung in der Kantonsverfassung den Auftrag, sich um «gute und stabile Beziehungen» der Schweiz mit der EU zu bemühen. Das Stimmvolk hat am Sonntag die Initiative «Zämme in Europa» deutlich angenommen. Sowohl in der Stadt Basel wie auch in den beiden Landgemeinden Riehen und Bettingen fand die Vorlage eine Mehrheit. Die Basler Sektion der Europäischen Bewegung Schweiz hatte die Initiative lanciert. Nach dem gescheiterten Rahmenabkommen von 2021 wollte sie mit der Verankerung eines «Europa-Artikels» in der Verfassung ein Zeichen des Kantons an Bundesbern setzen. Der Artikel schreibt jedoch keine konkreten Handlungsanweisungen vor. Der Nachbarkanton Baselland wird zu einem späteren Zeitpunkt über eine gleichlautende Initiative befinden.
BERN: Bei Wohnungswechseln müssen Vermieter im Kanton Bern künftig die Vormiete offenlegen. Die Stimmberechtigten haben die Miet-Initiative knapp gutgeheissen. Die Städte Bern und Biel gaben den Ausschlag. Die Mehrheit liess sich von den Argumenten der Initianten überzeugen: Eine transparente Vormiete helfe, den anhaltenden Anstieg der Mietzinse zu dämpfen. Mehrere Kantone kennen eine vergleichbare Formularpflicht, so Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern und Zürich. Die bürgerliche Regierung und die Parlamentsmehrheit hatten die Initiative abgelehnt. Die Formularpflicht helfe nicht, die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Die Initiative bringe bloss neuen Aufwand und Bürokratie mit sich, hiess es.
FREIBURG: Der Schutz des Greyerzersees wird nicht in der Freiburger Kantonsverfassung verankert. Das Volk hat eine entsprechende Initiative deutlich abgelehnt. Der Greyerzersee wurde 1948 künstlich angelegt, um den Strombedarf des Kantons zu decken. Die Initianten wollten sicherstellen, dass er als Lebensraum und Naherholungsgebiet erhalten bleibt. Aufgeschreckt wurden sie durch Pläne für eine künstliche Surfer-Welle auf dem See und den Bau eines Freizeitkomplexes am Ufer. Das Projekt liess sich nicht verwirklichen. Für die Gegner der Initiative zeigte der Fall, dass die bestehenden Schutzmechanismen funktionierten. Einen Verfassungsartikel brauche es nicht. Ja sagte das Volk zum Kredit von 53 Millionen Franken für ein zusätzliches Gefängnisgebäude am Standort Bellechasse in Sugiez. Der Neubau ersetzt das Zentralgefängnis in Freiburg, das 1893 eröffnet wurde und den Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht.
GENF: Im Kanton Genf werden die Staatsausgaben im Falle eines Haushaltsdefizits nicht begrenzt. Das Stimmvolk hat am Sonntag eine Ausgabenbremse deutlich abgelehnt. Auch eine SVP-Initiative für eine Immunität für Polizistinnen und Polizisten erlitt Schiffbruch. Derweil sprachen sich die Genferinnen und Genfer für eine Förderung von Genossenschaftswohnungen aus.
SCHWYZ: Der Kanton Schwyz erhöht die Einstiegslöhne für Lehrerinnen und Lehrer. Die Stimmberechtigten haben die Vorlage knapp gutgeheissen. Mit dem Ja vom Sonntag steigt der Anfangslohn einer vollbeschäftigten Lehrperson auf der Primarstufe von 78'500 Franken auf 87'100 Franken pro Jahr. Mit der Anpassung nähert sich Schwyz den umliegenden Kantonen an. Derzeit sind die Löhne im Kanton Schwyz tiefer als in den Nachbarkantonen. Die Lohnerhöhung verursacht Mehrkosten von jährlich rund 3,3 Millionen Franken, die je zur Hälfte von Kanton und Schulträgern getragen werden.
SOLOTHURN: Solothurner Eltern erhalten keine Betreuungsgutscheine: Die Stimmberechtigten haben sich am Sonntag klar gegen eine kantonsweite Regelung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausgesprochen. Der Regierungsrat hatte vorgesehen, mit einer Änderung des Sozialgesetzes die Gemeinden dazu zu verpflichten, ein «bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Ende der Primarschule sicherzustellen». Eltern, die ihr Kind in einer Kita, einem Hort, an einem Mittagstisch oder in einer Tagesfamilie betreuen lassen, sollten einkommensabhängige Betreuungsgutscheine erhalten. 60 Prozent der Kosten hätten von den Gemeinden übernommen werden sollen, 40 Prozent hätte der Kanton getragen. Die Regierung rechnete mit Gesamtkosten von rund 15 bis 20 Millionen Franken pro Jahr.
TESSIN: Im Südkanton dürfen Krankenkassenprämien künftig nicht mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushalts betragen. Das Volk hat am Sonntag eine entsprechende Initiative der SP deutlich angenommen. Nachdem vergangene Woche bekannt geworden war, dass im Tessin die mittleren Prämien im kommenden Jahr um 7,1 Prozent steigen werden, stiess die Vorlage auf grossen Zuspruch. Auch die von der Lega dei Ticinesi lancierte Initiative «Schluss mit dem Ausnehmen der Bürger - Krankenkassenprämien vollständig abzugsfähig!» wurde angenommen. Sie sieht eine Änderung im Steuergesetz vor, um die maximal abzugsfähigen Beträge für Versicherungsprämien zu erhöhen.
THURGAU: Im Thurgau sind künftig auch an den fünf höchsten Feiertagen nicht-religiöse Veranstaltungen möglich. Bedingung ist, dass sie in Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen. Die Stimmbevölkerung stimmte am Sonntag der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes und damit der Aufhebung des sogenannten Tanzverbots knapp zu. Bisher galt im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Anlässen nicht religiöser Art wie öffentliche Sport-, Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen.
WAADT: Im Kanton Waadt können Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene künftig nicht leichter wählen und gewählt werden. Die Stimmbevölkerung hat eine entsprechende Verfassungsänderung deutlich abgelehnt. Ausländische Staatsangehörige müssen somit weiterhin seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit drei Jahren im Kanton wohnen, um Zugang zum aktiven und passiven Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu erhalten. Derweil soll eine verkleinerte Wahlhürde bei kantonalen Wahlen insbesondere kleinen Parteien den Zugang zum Grossen Rat erleichtern. Neu soll das Quorum von fünf Prozent für den Erhalt eines Sitzes auch durch Listenverbindungen und nicht mehr wie bislang nur durch eine einzige Liste erreicht werden können. Weiter sprachen sich die Waadtländerinnen und Waadtländer für einen Schutz des Gebietes rund um den Hügel Mormont aus.
ZÜRICH: Der Kanton Zürich soll erst 2050 klimaneutral werden - und nicht bereits im Jahr 2040. Die Zürcher Stimmberechtigten haben das Energiegesetz mit dem Netto-Null-Ziel 2040 deutlich abgelehnt. Mit diesem Ergebnis passt der Kanton sein Tempo hin zur Klimaneutralität jenem des Bundes an.
(AWP)