Die Vergütung von im Vergleich zur Schweiz günstigeren Medizinprodukten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum hatte das Parlament mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat schlägt nun vor, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechend zu ändern. Die teilweise niedrigeren Preise im Ausland könnten die Kosten dämpfen und den Wettbewerb fördern, argumentiert er.

Derzeit werden Mittel und Gegenstände, die eine in der Schweiz versicherte Person privat im Ausland erwirbt, grundsätzlich nicht von den Krankenkassen vergütet. Grund dafür ist das sogenannte Territorialitätsprinzip. Damit können die Versicherten nur in Ausnahmefällen vom manchmal günstigeren Angebot im Ausland profitieren.

In Zukunft sollen die Krankenkassen verpflichtet sein, die Kosten für im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenstände zurückzuerstatten. Welche Produkte darunterfallen, ist noch nicht genau entschieden. Insbesondere gehe es aber um Verbrauchsmaterialien wie Inkontinenzmaterial, gewisses Verbandsmaterial, Stomaartikel oder Blutzuckerteststreifen, schreibt der Bundesrat. Die Details werden dann in einer Verordnung geklärt.

Die in der Vorlage des Bundesrats angedachten Produkte machen rund die Hälfte des Kostenvolumens der sogenannten Liste für Mittel und Gegenstände aus. 2023 beliefen sich die Kosten auf 727 Millionen Franken.

Die effektiven Einsparungen durch die neuen Regeln hängen laut dem Bundesrat auch davon ab, ob Versicherer und Versicherte dann von dieser Option Gebrauch machen. Der Bundesrat behält sich nach eigenen Angaben die Möglichkeit vor, die Neuerung befristet umzusetzen, um die Auswirkungen zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

(AWP)