Die Reform verfolgte das Ziel, das Verbrechen des Angriffskriegs dem Kriegsverbrechen, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Völkermord gleichzusetzen. Somit hätte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz im niederländischen Den Haag für das mutmassliche Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine durch Russland Ermittlungen aufnehmen können.

Bei den drei letztgenannten Verbrechen kann der IStGH, dessen rechtliche Grundlage das Römer Statut bildet, Ermittlungen aufnehmen, sobald eine betroffene Partei das Römer Statut ratifiziert hat. Beim Verbrechen der Aggression müssen beide Parteien den IStGH anerkennen. Die Ukraine anerkennt den IStGH, Russland nicht.

Mehrheit für die Reform

«Der Fall der Ukraine verdeutlicht die Lücken in den Zuständigkeitsregeln des IStGH für das Verbrechen der Aggression», sagte Franz Perrez, Direktor der Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement, am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Mit einer Reform wolle die Schweiz diese Lücke schliessen.

Laut Perrez, der von Montag bis Mittwoch an der Überprüfungskonferenz teilnahm, unterstützte eine grosse Mehrheit der Mitgliedstaaten das Anliegen. «Dass dies an den Verhandlungen in New York dennoch nicht realisiert werden konnte, ist enttäuschend», sagte der Botschafter weiter.

Nächste Konferenz im Jahr 2029

Die Reform ist aber nicht vom Tisch. Im Jahr 2029 soll in New York erneut eine Überprüfungskonferenz zum Thema stattfinden, wie der IStGH am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. «Wir hoffen, dass es dann in einer veränderten geopolitischen Lage gelingen wird, die Lücke im internationalen Strafrecht zu schliessen», erklärte Perrez.

(AWP/cash)