Wegen der langen Verfahrensdauer habe sich die Kaga aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, mit der Wettbewerbskommission (Weko) eine einvernehmliche Regelung zu bestimmten Aspekten abzuschliessen.
Als Grund für diesen Schritt nannte die Kaga auch, dass das Unternehmen die von der Weko beanstandeten Verhaltensweisen schon vor dem Untersuchungsbericht eingestellt oder angepasst habe oder sie in Zukunft problemlos umsetzen könne. Der Abschluss dieser einvernehmlichen Regelung bedeute aber nicht, dass Kaga den Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung im Weko-Entscheid anerkenne.
Nicht einverstanden ist das Kiesunternehmen mit einem «durch die Weko gegen die Kaga verfügten Verbot, künftig - wie dies andere KMU selbstverständlich tun können - branchenkundige Führungspersonen einstellen zu dürfen.»
Die Wettbewerbskommission kritisierte unter anderem das Recht der Aktionäre, je ein Mitglied in den Verwaltungsrat der Kaga zu entsenden. Beanstandet wurde auch die Zusammenarbeit der Aktionäre und der Informationsaustausch im Verwaltungsrat.
(AWP)